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E-Bilanz: Mit Ihrer Lexware Buchhaltungssoftware korrekt erstellen und übermitteln
Sie haben Ihre Arbeiten für den Jahresabschluss erledigt und möchten die E-Bilanz nun korrekt erstellen und elektronisch übermitteln?
Dann bietet Ihnen diese Online-Schulung genau die richtigen Informationen.
Anhand einer Beispielfirma zeigt unser Experte, wie Sie die E-Bilanz in Ihrer Lexware Buchhaltungssoftware komplett erstellen und an das Finanzamt senden. Sie erfahren Schritt für Schritt, wie Sie mit dem E-Bilanz Assistenten arbeiten, wie die Kontenzuordnungen funktioniert u.v.m.
Ihre Lernvorteile im Überblick:
- Sie lernen den E-Bilanz Assistenten kennen.
- Sie erfahren, wie Sie Konten der E-Bilanz zuordnen bzw. Kontenzuordnungen ändern.
- Sie wissen anschließend, wie Sie den „Anlagenspiegel brutto“ manuell erfassen oder aus Lexware anlagenverwaltung importieren.
- Sie lernen, wie man die Zahlen für den „steuerlichen Betriebsvermögensvergleich“ erfasst.
- Sie erfahren, wie die Datenprüfung abläuft und wie Sie die häufigsten Fehler korrigieren.
An der E-Bilanz kommt kein bilanzierendes Unternehmen vorbei. Ausnahmen sind kaum durchzusetzen. Deshalb bietet Ihnen diese Online-Schulung alle Fakten, die Sie zur Umsetzung der E-Bilanz brauchen:
Die E-Bilanz-Zentrale in den Lexware Buchhaltungsprogrammen hilft Ihnen dabei, Ihre E-Bilanz rechtskonform aufzubereiten und an die Finanzbehörden zu übermitteln. Dabei können immer wieder unterschiedlichste Fragen auftreten, die wir Ihnen am Ende der Schlung beantworten werden.
Unser Experte zeigt Ihnen anhand eines Beispielfalls, wie man aus den Zahlen des Jahresabschlusses zur übertagungsreifen E-Bilanz kommt. Dabei wird der E-Bilanz Assistent erklärt und unter anderem gezeigt, wie Sie Konten in der Taxonomie zuordnen bzw. unkorrekte Zuordnungen richtigstellen.
Sie erfahren außerdem, wie die Zahlen des Anlagenspiegels den Weg in die E-Bilanz finden, was beim steuerlichen Betriebsvermögensvergleich und der Kapitalkontenentwicklung wichtig ist. Weiterhin erkennen Sie, wie Sie auf die wichtigsten Fehlermeldungen reagieren können.
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass es uns gesetzlich untersagt ist, die in § 2 Steuerberatungsgesetz genannten Handlungen vorzunehmen. Dies gilt auch für Hilfeleistungen hinsichtlich der Gestaltung von Bilanzen und deren Teilbereiche wie Überleitungsrechnung und Kapitalverwendung. Bitte wenden Sie sich für alle steuerrechtlichen Hilfeleistungen an Ihren Steuerberater.
Agenda:
Um an der Schulung teilzunehmen, sollten Sie eines dieser Lexware Programme nutzen:
buchhaltung
financial office
business
büroservice komplett
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Ihr Referent
Unsere Schulungen- Ihre Vorteile
Aktuelle und rechtssichere Inhalte
Einfach und leicht erklärt
Schnelle und einfache Buchung
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Svenja Bock
Ihre Ansprechpartnerin für die LEXWARE Akademie
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