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1-Prozent-Methode oder Fahrtenbuch – was ist günstiger? Wie Sie mit dem Firmenwagen Steuern sparen!

Sie nutzen Ihren Firmenwagen auch privat? Dann müssen Sie für diese Fahrten Lohnsteuer zahlen. Sie können zwischen zwei Besteuerungsmethoden wählen – Fahrtenbuch oder 1-Prozent-Methode.

In dieser Online-Schulung erfahren Sie, welche Alternative steuerlich für Sie günstiger ist. Unser Experte stellt Ihnen außerdem die neuen Steuer-Vorteile vor, die Ihnen Elektro- und Hybrid-Fahrzeuge bieten.

 

Ihre Lernerfolge im Überblick:

  • Sie erfahren, was Sie vor dem Kauf des Firmenwagens beachten müssen (Kauf/Leasing, Neu-/Gebrauchtwagen, Kaufpreis, private Nutzung).
  • Sie wissen, wie das Finanzamt Ihre Steuer nach der 1-Prozent-Methode berechnet.
  • Sie erkennen, wann welche Berechnungsmethode für Sie die günstigste ist.
  • Sie erfahren, ob sich ein Fahrtenbuch für Sie lohnt und wie Sie es steuerlich korrekt führen müssen.
  • Sie wissen genau, wo der Betriebsprüfer beim Firmenwagen nachhakt.

Mit dem Firmenwagen auch „privat“ unterwegs zu sein, das gehört für Unternehmer:innen, Selbstständige, Geschäftsführer:innen, Angestellte oder Beschäftige im Außendienst längst zum Alltag. Aber damit die Kosten für das betriebliche Auto vom Finanzamt als Betriebsausgaben anerkannt werden, muss der private Nutzungsanteil versteuert werden.

Der private Anteil kann mit zwei behördlich anerkannten Methoden nachgewiesen werden – mit der 1-Prozent-Methode oder mit dem Fahrtenbuch. Je nach Einzelfall ist die eine oder die andere steuerliche Bewertungsmethode günstiger.

In dieser Online-Schulung erfahren Sie, wann Ihr Auto überhaupt zum Firmenwagen wird und welche Besteuerungsmethode in Ihrem Fall besser geeignet ist. Sie erfahren, ob sich ein Fahrtenbuch in Ihrem Fall lohnt, wie Sie es nach den Vorgaben des Finanzamts korrekt erstellen und was Sie bei der Anschaffung eines elektronischen Fahrtenbuchs beachten sollten.

Die neuen Steuerregelungen für Hybrid- und Elektro-Fahrzeuge sind ebenfalls Gegenstand der Schulung. Abschließend erklärt unser Experte, wie Ihr Firmenwagen im Falle einer Betriebsprüfung unter die Lupe genommen wird und welche Details Sie dazu wissen sollten.


Agenda:

  1. Wichtig für Freiberufler, Selbstständige oder BGB-Gesellschafter:
    • Nur wenn der Firmenwagen überwiegend geschäftlich genutzt wird, ist er „Betriebsvermögen“. Wann liegt eine „überwiegend geschäftliche Nutzung“ vor?
  2. Das Finanzamt ermittelt den steuerlichen Vorteil, nach der 1-Prozent-Methode:
    • Bemessungsgrundlage ist der Bruttolistenpreis – wie berechnet sich der genau?
  3. So berechnen Sie die Lohnsteuer im Vergleich:
    • Die wichtigsten Kriterien: Kaufpreis und privat gefahrene Kilometer.
  4. Wer wenig privat fährt, spart mit dem Nachweis per Fahrtenbuch:
    • Dies muss jederzeit vollständig und lückenlos geführt werden.
  5. Praktische Unterstützung liefert das elektronische Fahrtenbuch: Voraussetzung:
    • Es ist „finanzamtstauglich“ und erfüllt alle Anforderungen der Finanzbehörden.
  6. Sie erfahren, wie die Finanzgerichte in Grenz- und Zweifelsfällen entscheiden:
    • Wenn Belege und Unterlagen unvollständig sind oder wenn Fahrten zur Arbeitsstätte falsch berechnet sind.
  7. Sie wissen genau, wo der Betriebsprüfer nachhakt und gezielt nach Fehlern sucht.

Ihr Referent

Unsere Schulungen- Ihre Vorteile

Aktuelle und rechtssichere Inhalte

Einfach und leicht erklärt

Schnelle und einfache Buchung

Das sagen Kursteilnehmer:innen

“Bei der Online-Schulung wurde in der kurzen Zeit gut strukturiert und klar alles Wichtige angeschnitten. Die Fragen zum Schluss wurden alle beantwortet. Ich war zufrieden für einen angemessenen Betrag geschult worden zu sein. Das zur Verfügung gestellt Skript habe ich mir ausgedruckt und nutze es gerne weiterhin ;-) Vielen Dank.”

Diana Pahl

“Ich fand, dass es eine klare und anschauliche Präsentation war. Vielen Dank!”

Manuela Wagner

“Vielen Dank für diese sehr informative, verständliche und anschauliche Online-Schulung!”

Nicole Joswig
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Svenja Bock

Svenja Bock

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