Abmahnungsschreiben wegen datenschutzwidriger Inhalte auf Ihrer Website. So verhalten Sie sich richtig!

Eine erneute Abmahnwelle sorgt derzeit für Aufsehen, die häufig auch kleine Unternehmen trifft. Wenn Sie z.B. einen eigenen Webshop betreiben, gehört eine Abmahnung zu den unternehmerischen Risiken. Dabei geht es oftmals um den Bereich Datenschutz, der noch immer einige Stolperfallen aufweist.

Besonders heikel ist die Einbindung vielgenutzter Tools, deren Anbieter in den USA sitzen, wie z.B. Google Fonts, Facebook Pixel, Google Analytics, Youtube-Videos oder Google Maps.

Wie Sie sich im Falle einer Abmahnung am besten verhalten, erfahren Sie in dieser Online-Schulung.

 

  • Sie erhalten einen Überblick über die wichtigsten Grundlagen zum Thema Abmahnung.
  • Anhand von aktuellen Praxisbeispielen rund um Abmahnungen wegen des Einsatzes von Google Fonts erfahren Sie, was datenschutzrechtlich zu beachten ist.
  • Sie lernen alles Notwendige zum Einsatz von US-Tools und den damit verbundenen Risiken.
  • Sie wissen anschließend, was im Falle einer Abmahnung konkret zu tun ist.

In dieser Schulung erhalten Sie das notwendige Grundlagenwissen in Bezug auf Abmahnungen und speziell auch auf den Einsatz von Tools, wie z.B. Google Fonts. Anhand konkreter Abmahn-Beispiele aus der Praxis zeigt Ihnen unser Referent, welche Gefahren lauern und wie Sie reagieren können, wenn Sie selbst von so einer Abmahnung betroffen sind.


Agenda:

  1. Einführung:
    • Was ist eine Abmahnung und wie kann ich darauf reagieren?
    • Insbesondere gehen wir auf die aktuelle Abmahnwelle im Zusammenhang mit dem Tool "Google Fonts" ein.
  2. Forderungen von Privatpersonen:
    • Nicht nur „offizielle" Abmahnungen durch Anwälte, sondern auch „einfache" Schreiben von Privatpersonen sollten Sie ernst nehmen. Denn jeder kann seine Ansprüche aus der DSGVO auch ohne anwaltliche Hilfe selbst geltend machen.
  3. „Abmahnung" Variante 1 (ohne Auskunftsanspruch):
    • Die häufigste Form einer datenschutzrechtlichen Abmahnung hat in erster Linie Ansprüche auf Unterlassung und / oder Schadensersatz zum Ziel.
  4. „Abmahnung" Variante 2 (mit Auskunftsanspruch):
    • Es gibt aber auch Abmahn-Varianten, in denen zusätzlich auch noch weitere Datenschutzrechte geltend gemacht werden, wie z.B. ein Anspruch auf Auskunft. Unabhängig vom abgemahnten, potentiellen Verstoß muss auf solche Betroffenenrechte auf jeden Fall korrekt und fristgerecht reagiert werden.
  5. Reaktionsmöglichkeiten in der Praxis:
    • Ihnen bieten sich verschiedene Verteidigungs-, aber auch Angriffs-Möglichkeiten, um auf solche Abmahn- bzw. Forderungsschreiben zu reagieren

Ihr Referent

Unsere Schulungen- Ihre Vorteile

Aktuelle und rechtssichere Inhalte

Einfach und leicht erklärt

Schnelle und einfache Buchung

Das sagen Kursteilnehmer:innen

“Mir hat die Online-Schulung sehr gut gefallen. Alle Punkte wurden ausführlich und verständlich erklärt.”
Sabine Effkemann
“Die Schulung, an der ich teilgenommen habe, war „supergut“. Durch die vorher versendeten Unterlagen konnte man sich vorher informieren, was einen erwartet, was angesprochen wird und welche Fragen man noch stellen möchte. Es ist sehr angenehm, dies im Vorfeld zu wissen, damit man sich diese Gedanken nicht bei der Schulung machen muss und so womöglich etwas versäumt.”
Annette Knödler
“Die Schulung war sehr gut verständlich und hatte eine angenehme Länge. Außerdem fand ich den Preis attraktiv und alles lief ohne technische Probleme ab.”
Kristina Schulz
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Frau steht in einer Werkstatt und hält ein Tablet in der Hand

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Svenja Bock

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