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Abmahnungsschreiben wegen datenschutzwidriger Inhalte auf Ihrer Website. So verhalten Sie sich richtig!

Eine erneute Abmahnwelle sorgt derzeit für Aufsehen, die häufig auch kleine Unternehmen trifft. Wenn Sie z.B. einen eigenen Webshop betreiben, gehört eine Abmahnung zu den unternehmerischen Risiken. Dabei geht es oftmals um den Bereich Datenschutz, der noch immer einige Stolperfallen aufweist.

Besonders heikel ist die Einbindung vielgenutzter Tools, deren Anbieter in den USA sitzen, wie z.B. Google Fonts, Facebook Pixel, Google Analytics, Youtube-Videos oder Google Maps.

Wie Sie sich im Falle einer Abmahnung am besten verhalten, erfahren Sie in dieser Online-Schulung.

 

  • Sie erhalten einen Überblick über die wichtigsten Grundlagen zum Thema Abmahnung.
  • Anhand von aktuellen Praxisbeispielen rund um Abmahnungen wegen des Einsatzes von Google Fonts erfahren Sie, was datenschutzrechtlich zu beachten ist.
  • Sie lernen alles Notwendige zum Einsatz von US-Tools und den damit verbundenen Risiken.
  • Sie wissen anschließend, was im Falle einer Abmahnung konkret zu tun ist.

In dieser Schulung erhalten Sie das notwendige Grundlagenwissen in Bezug auf Abmahnungen und speziell auch auf den Einsatz von Tools, wie z.B. Google Fonts. Anhand konkreter Abmahn-Beispiele aus der Praxis zeigt Ihnen unser Referent, welche Gefahren lauern und wie Sie reagieren können, wenn Sie selbst von so einer Abmahnung betroffen sind.


Agenda:

  1. Einführung:
    • Was ist eine Abmahnung und wie kann ich darauf reagieren?
    • Insbesondere gehen wir auf die aktuelle Abmahnwelle im Zusammenhang mit dem Tool "Google Fonts" ein.
  2. Forderungen von Privatpersonen:
    • Nicht nur „offizielle" Abmahnungen durch Anwälte, sondern auch „einfache" Schreiben von Privatpersonen sollten Sie ernst nehmen. Denn jeder kann seine Ansprüche aus der DSGVO auch ohne anwaltliche Hilfe selbst geltend machen.
  3. „Abmahnung" Variante 1 (ohne Auskunftsanspruch):
    • Die häufigste Form einer datenschutzrechtlichen Abmahnung hat in erster Linie Ansprüche auf Unterlassung und / oder Schadensersatz zum Ziel.
  4. „Abmahnung" Variante 2 (mit Auskunftsanspruch):
    • Es gibt aber auch Abmahn-Varianten, in denen zusätzlich auch noch weitere Datenschutzrechte geltend gemacht werden, wie z.B. ein Anspruch auf Auskunft. Unabhängig vom abgemahnten, potentiellen Verstoß muss auf solche Betroffenenrechte auf jeden Fall korrekt und fristgerecht reagiert werden.
  5. Reaktionsmöglichkeiten in der Praxis:
    • Ihnen bieten sich verschiedene Verteidigungs-, aber auch Angriffs-Möglichkeiten, um auf solche Abmahn- bzw. Forderungsschreiben zu reagieren

Ihr Referent

Unsere Schulungen- Ihre Vorteile

Aktuelle und rechtssichere Inhalte

Einfach und leicht erklärt

Schnelle und einfache Buchung

Das sagen Kursteilnehmer:innen

“Gute Info um einen Überblick zum Thema zu finden. Auf zur Realisierung!”

Hermann Hofmann

“Vortrag hat mir sehr gut gefallen, es war eine übersichtliche Darstellung, die mir hilft gewisse Unsicherheiten zu bewältigen.”

Werner Mittag

“Ich war mit der Online-Schulung sehr zufrieden. Es wurden alle Themen bearbeitet, die ich für mich benötige. Fragen wurden am Ende ausführlich vom Dozenten beantwortet. Kurzum: Eine gelungene Veranstaltung! Dadurch, dass ich nicht erst an einen Veranstaltungsort fahren musste, hatte ich eine Menge Zeitersparnis. Und jeder Unternehmer weiß: Zeit ist Geld!”

Firma JS Dienstleistungen
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Svenja Bock

Svenja Bock

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