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Datenschutz-Folgenabschätzung: Was ist das, wann ist sie verpflichtend und wie führen Sie sie durch?

Ein modernes Zeiterfassungssystem, GPS-Tracking der Firmenfahrzeuge oder die Videoüberwachung der Produktionshalle – in diesen Fällen werden personenbezogene Daten verarbeitet, die mit einem gewissen Risiko für die betroffenen Personen verbunden sind.

Für Sie als Unternehmer:in bedeutet das: In den genannten oder auch in anderen, risikobehafteten Datenverarbeitungen müssen Sie eine sog. Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) durchführen. In dieser Online-Schulung informieren wir Sie kompakt und praxisnah zur Vorbereitung und Durchführung der DSFA.

 

Ihre Lernerfolge:

  • Sie erhalten einen Überblick über die wichtigsten Grundlagen zur Umsetzung einer Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) nach DSGVO.
  • Sie erfahren anhand von Praxisbeispielen und Checklisten, wie Sie die Vorprüfung für eine DSFA selbst durchführen können.
  • Sie wissen anschließend alles Notwendige rund um die Themen Risikoeinschätzung, Schwellwertanalyse und DSFA.
  • Sie erhalten wichtige Infos zur praxisnahen Umsetzung im eigenen Unternehmen.

​Im unternehmerischen Alltag werden personenbezogene Daten verarbeitet, z.B. von Beschäftigten, Kund:innen oder Vertragspartner:innen. Wenn dabei ein Risiko für die Betroffenen besteht, z.B. weil besonders sensible Daten verarbeitet werden, muss im Vorfeld eine förmliche, interne Prüfung des geplanten Verarbeitungsvorgangs erfolgen, die sog. Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA).

 

Die einer solchen DSFA zwingend vorgelagerte Risikoeinschätzung sowie die DSFA selbst erfordern gewisse Grundkenntnisse im Bereich des Datenschutzrechts sowie der Praxis der Datenschutz-Aufsichtsbehörden. Denn die Prüfung und Durchführung einer DSFA ist nicht einfach.

In dieser Online-Schulung erhalten Sie wichtige Grundlagenkenntnisse und erfahren, wie Sie die Prüfung mithilfe verschiedener Tools und Vorlagen sicher bewältigen können.

 

Agenda:

  1. Einführung:
    • Anfänglich werden die Grundlagen vorgestellt, was eine Datenschutz-Folgenabschätzung ist und wie bzw. warum sie durchzuführen ist.
  2. Risikoeinstufung / Schwellwertanalyse:
    • Bevor man zur Prüfung der DSFA selbst kommt, muss im Rahmen einer sog. Schwellwertanalyse das eigene Risiko bestimmt und eingeschätzt werden. Hierzu werden diverse Praxishilfen vorgestellt.
  3. Prüfung DSFA-Pflicht:
    • Nach erfolgter Schwellwertanalsye müssen die Voraussetzungen der eigentlichen DSFA geprüft werden. Auch hierzu stellen wir Ihnen Praxishilfen vor.
  4. DSFA-Durchführung:
    • Je nach Ergebnis der DSFA kann es sein, dass die zuständige Datenschutz-Aufsichtsbehörde kontaktiert und um ihre Einschätzung gebeten werden muss. Die DSFA kann auch mit Hilfe einer kostenfreien Spezialsoftware durchgeführt werden, die ebenfalls kurz vorgestellt wird.

Ihr Referent

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Einfach und leicht erklärt

Schnelle und einfache Buchung

Das sagen Kursteilnehmer:innen

“Danke, war alles sehr gut und verständlich. Habe zum ersten mal mitgemacht und es ist alles ohne Probleme gelaufen.”
Galina Fischer
“Sehr informativ und hat mir persönlich sehr weitergeholfen auf wichtige Punkte zu achten.”
Alexandra Häußer
“Sehr verständlich erklärt, begleitende Präsentation übersichtlich und dank Download-Möglichkeit auch für später sehr nützlich.”
Saskia Flindt
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Frau steht in einer Werkstatt und hält ein Tablet in der Hand

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