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Datenschutz-Folgenabschätzung: Was ist das, wann ist sie verpflichtend und wie führen Sie sie durch?
Ein modernes Zeiterfassungssystem, GPS-Tracking der Firmenfahrzeuge oder die Videoüberwachung der Produktionshalle – in diesen Fällen werden personenbezogene Daten verarbeitet, die mit einem gewissen Risiko für die betroffenen Personen verbunden sind.
Für Sie als Unternehmer:in bedeutet das: In den genannten oder auch in anderen, risikobehafteten Datenverarbeitungen müssen Sie eine sog. Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) durchführen. In dieser Online-Schulung informieren wir Sie kompakt und praxisnah zur Vorbereitung und Durchführung der DSFA.
Ihre Lernerfolge:
- Sie erhalten einen Überblick über die wichtigsten Grundlagen zur Umsetzung einer Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) nach DSGVO.
- Sie erfahren anhand von Praxisbeispielen und Checklisten, wie Sie die Vorprüfung für eine DSFA selbst durchführen können.
- Sie wissen anschließend alles Notwendige rund um die Themen Risikoeinschätzung, Schwellwertanalyse und DSFA.
- Sie erhalten wichtige Infos zur praxisnahen Umsetzung im eigenen Unternehmen.
Im unternehmerischen Alltag werden personenbezogene Daten verarbeitet, z.B. von Beschäftigten, Kund:innen oder Vertragspartner:innen. Wenn dabei ein Risiko für die Betroffenen besteht, z.B. weil besonders sensible Daten verarbeitet werden, muss im Vorfeld eine förmliche, interne Prüfung des geplanten Verarbeitungsvorgangs erfolgen, die sog. Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA).
Die einer solchen DSFA zwingend vorgelagerte Risikoeinschätzung sowie die DSFA selbst erfordern gewisse Grundkenntnisse im Bereich des Datenschutzrechts sowie der Praxis der Datenschutz-Aufsichtsbehörden. Denn die Prüfung und Durchführung einer DSFA ist nicht einfach.
In dieser Online-Schulung erhalten Sie wichtige Grundlagenkenntnisse und erfahren, wie Sie die Prüfung mithilfe verschiedener Tools und Vorlagen sicher bewältigen können.
Agenda:
- Einführung:
- Anfänglich werden die Grundlagen vorgestellt, was eine Datenschutz-Folgenabschätzung ist und wie bzw. warum sie durchzuführen ist.
- Risikoeinstufung / Schwellwertanalyse:
- Bevor man zur Prüfung der DSFA selbst kommt, muss im Rahmen einer sog. Schwellwertanalyse das eigene Risiko bestimmt und eingeschätzt werden. Hierzu werden diverse Praxishilfen vorgestellt.
- Prüfung DSFA-Pflicht:
- Nach erfolgter Schwellwertanalsye müssen die Voraussetzungen der eigentlichen DSFA geprüft werden. Auch hierzu stellen wir Ihnen Praxishilfen vor.
- DSFA-Durchführung:
- Je nach Ergebnis der DSFA kann es sein, dass die zuständige Datenschutz-Aufsichtsbehörde kontaktiert und um ihre Einschätzung gebeten werden muss. Die DSFA kann auch mit Hilfe einer kostenfreien Spezialsoftware durchgeführt werden, die ebenfalls kurz vorgestellt wird.
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