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Entgeltunterlagen in elektronischer Form: Das ist seit 1. Januar 2022 Pflicht!

Schon gewusst? Seit dem 1. Januar 2022 müssen Sie die Entgeltunterlagen Ihrer Beschäftigten elektronisch führen.

Die genauen Rahmenbedingungen sind nun endgültig beschlossen und Sie sollten sich jetzt schon auf Ihre neuen Pflichten vorbereiten. Diese Online-Schulung liefert Ihnen alle wichtigen Details. Sie erfahren außerdem, wie Sie sich bis 2026 von der Pflicht zur Führung der elektronischen Entgeltunterlagen befreien lassen können.

Ihre Lernerfolge im Überblick:

  • Sie erfahren, welche Unterlagen elektronisch geführt werden müssen.
  • Sie wissen anschließend, welche Anforderungen an Dateiformate, Speicherorte etc. gelten.
  • Sie erfahren, welche weiteren Rahmenbedingungen zu beachten sind.
  • Sie lernen praxisnah - anhand von Fallbeispielen und Schaubildern.

Als Arbeitgeber:in sind Sie dazu verpflichtet, die Entgeltunterlagen Ihrer Beschäftigten zu dokumentieren – als Nachweis für die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung. Was an vielen vorbeigegangen sein dürfte: Seit dem 1. Januar 2022 müssen diese Entgeltunterlagen elektronisch geführt werden!

Unsere Online-Schulung informiert Sie schnell und kompakt zu den Neuerungen. Anschließend haben Sie im Chat die Möglichkeiten, individuelle Fragen an die Referentin zu stellen.

Agenda:

Ihre Referentin

Unsere Schulungen- Ihre Vorteile

Aktuelle und rechtssichere Inhalte

Einfach und leicht erklärt

Schnelle und einfache Buchung

Das sagen Kursteilnehmer:innen

“Ganz tolle Moderation, sehr informativ und leicht im Alltag einzusetzten. Vielen Dank dafür!”

Sina Jostes

“Sehr komplexes Thema sehr gut dargestellt. Besten Dank!”

Thomas Gotsch

“Die Schulung, an der ich teilgenommen habe, war „supergut“.
Durch die vorher versendeten Unterlagen konnte man sich vorher informieren, was einen erwartet, was angesprochen wird und welche Fragen man noch stellen möchte. Es ist sehr angenehm, dies im Vorfeld zu wissen, damit man sich diese Gedanken nicht bei der Schulung machen muss und so womöglich etwas versäumt.”

Annette Knödler
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Svenja Bock

Svenja Bock

Ihre Ansprechpartnerin für die LEXWARE Akademie

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