Online-Fachschulung
Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) sind ein beliebtes Mittel, um Steuern zu sparen. Doch im Vorfeld gilt es, einige Details zu beachten.
In dieser Online-Schulung erfahren Sie, wann ein Geringwertiges Wirtschaftsgut vorliegt und wie Sie die Abschreibungen - in Abhängigkeit von der jeweiligen Höhe der Anschaffungs- oder Herstellungskosten - vornehmen müssen.
Darüber hinaus lernen Sie die Vorzüge der sog. digitalen Abschreibung kennen, die erst seit dem Veranlagungszeitraum 2021 zulässig ist. Anhand zahlreicher praktischer Tipps und Hinweise zeigen wir Ihnen, wie Sie von den Vorteilen der Sofortabschreibung profitieren können.
Ihre Lernerfolge:
- Sie erkennen, wannn es sich um GWG handelt und wie Sie diese von anderen Wirtschaftsgütern inhaltlich abgrenzen.
- Sie erfahren, wie Sie durch die GWG-Sofortabschreibung Steuern sparen können.
- Sie lernen die Besonderheiten der sog. Poolabschreibung auf den Sammelposten kennen.
- Sie lernen, wann eine GWG auch bei Software angewendet werden kann.
- Sie erkennen die Vorzüge der digitalen Abschreibung auf Hard- und Software und können diese von der GWG-Sofortabschreibung unterscheiden.
In dieser Online-Schulung zeigt unsere Expertin, wie Sie als bilanzierendes Unternehmen und als Unternehmen mit Einnahme-Überschuss-Rechnung durch die korrekte Abschreibung Ihrer GWG Steuern sparen können. Hierbei sind Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis 250 €, bis 800 € und bis 1.000 € zu unterscheiden.
Voraussetzungen für ein GWG ist u.a. ein laufend zu führendes Bestandsverzeichnis. Was hierbei zu beachten ist, erfahren Sie ebenso in diesem Seminar.
Außerdem erklären wir Ihnen, wann ein „Sammelposten“ vorliegt und wie dieser abzuschreiben ist. Ebenso erfahren Sie, wie Verkäufe hieraus bei der Gewinnermittlung zu berücksichtigen sind. Seit dem Veranlagungszeitraum 2021 ist die digitale Abschreibung für gewisse Hard- und Software zulässig. Wann und in welcher Höhe diese vorzunehmen ist und wie die Abgrenzung zu Geringwertigen Wirtschaftsgütern zu erfolgen hat, wird Ihnen ausführlich erklärt.
Die Inhalte werden durch viele praktische Beispiele und Hinweise vermittelt, so dass Sie das Gelernte leicht in der Praxis umsetzen können.
Agenda:
- Was ist ein Geringwertiges Wirtschaftsgut?
- Hier erfahren Sie die Voraussetzungen von Geringwertigen Wirtschaftsgütern und deren Vorzüge bei Einnahme-Überschuss-Unternehmen und bei bilanzierenden Unternehmen. Praktische Beispiele verdeutlichen, wann ein sog. „GWG" vorliegt und wann nicht.
- Abschreibung von Geringwertigen Wirtschaftsgütern unter 250 €:
- Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis 250 € fallen zwar nicht unter die Sofortabschreibung, können aber dennoch ergebnismindernd berücksichtigt werden. Sie erfahren, wie Sie diese Wirtschaftsgüter in Ihrer Gewinnermittlung berücksichtigen können.
- Sofortabschreibung von Geringwertigen Wirtschaftsgütern bis 800 €:
- Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten über 250 € bis 800 € können sofort abgeschrieben werden. Sie lernen, wie Sie durch die Sofortabschreibung Steuern sparen können.
- Poolabschreibung auf den Sammelposten bis 1.000 €:
- Alternativ zur Sofortabschreibung kann die Poolabschreibung für Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten von über 250 € bis 1.000 € geltend gemacht werden. Die Referentin erklärt Ihnen die Voraussetzungen und die Folgen der sog. Poolabschreibung. Des Weiteren erfahren Sie, wie spätere Abgänge durch z.B. Verkauf zu erfassen sind.
- Aufzeichnungspflichten:
- Ein ordentlich und gewissenhaft geführtes Bestandsverzeichnis ist zwingend Voraussetzung für die Begünstigung der Geringwertigen Wirtschaftsgüter. Sie erfahren hier praktische Tipps und Hinweise zur Dokumentation.
- Digitale Abschreibung von Hard- und Software (neu seit VZ 2021):
- Die digitale Abschreibung ist seit dem Veranlagungszeitraum 2021 steuerlich zulässig. Die entsprechenden Voraussetzungen und Folgen werden Ihnen in diesem Punkt durch praktische Beispiele vermittelt.
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