Inflationsausgleichsprämie korrekt einsetzen

Bis zum 31. Dezember 2024 haben Arbeitgeber:innen die Möglichkeit, ihren Beschäftigten einen Betrag in Höhe von maximal 3.000 EUR steuer- und sozialversicherungsfrei zukommen zu lassen.

Bei der Gewährung dieser Leistung sind jedoch bestimmte Kriterien zu beachten, z. B. die Zusätzlichkeitsvoraussetzung oder mögliche Regelungen im Tarifvertrag.

In dieser Online-Schulung zeigen wir Ihnen, worauf Sie achten müssen, wenn Sie Ihren Beschäftigten die Inflationsausgleichsprämie zukommen lassen möchten.

Inhalt der Online-Schulung

​In dieser Online-Schulung erhalten Sie in kompakter Form einen Überblick, wie Sie die Inflationsausgleichsprämie korrekt einsetzen. Sie erfahren, unter welchen Voraussetzungen die Prämie steuer- und sozialversicherungsfrei gewährt werden kann und ob Sie in Hinblick auf Voll- bzw. Teilzeit oder Aushilfsbeschäftigungen Besonderheiten beachten müssen.

Die Referentin zeigt Ihnen außerdem, wie die Inflationsausgleichsprämie bei wechselnden bzw. mehreren Dienstverhältnissen korrekt beurteilt wird, welche Leistungen als Abmilderung der zusätzlichen Belastung durch die Inflation gezahlt werden können und welche Dokumentationspflichten hierbei zu beachten sind.

Agenda:


Korrekte Beurteilung der Steuer- und SV-Freiheit

Umgang mit der Zusätzlichkeitsvoraussetzung

Gewährung als Barlohn und/oder als Sachbezug

Gibt es Besonderheiten bei Voll- bzw. Teilzeit oder bei wechselnden Dienstverhältnissen?

Nachweis- und Aufzeichnungspflichten

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Stand 05.05.2023
Dauer
ca. 53 Minuten
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