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Inflationsausgleichsprämie korrekt einsetzen
Bis zum 31. Dezember 2024 haben Arbeitgeber:innen die Möglichkeit, ihren Beschäftigten einen Betrag in Höhe von maximal 3.000 EUR steuer- und sozialversicherungsfrei zukommen zu lassen.
Bei der Gewährung dieser Leistung sind jedoch bestimmte Kriterien zu beachten, insbesondere die Zusätzlichkeitsvoraussetzung nach § 8 Abs. 4 EstG oder mögliche Regelungen im Tarifvertrag.
In dieser Online-Schulung zeigen wir Ihnen, worauf Sie achten müssen, wenn Sie Ihren Beschäftigten die Inflationsausgleichsprämie (IAP) zukommen lassen möchten.
- Sie erfahren, wie Sie die IAP korrekt und strategisch einsetzen können und wie mit neuen Arbeitnehmenden oder mit Betriebsübergängen richtig zu verfahren ist.
- Sie lernen die richtige Anwendung der Zusätzlichkeitserfordernis nach § 8 Abs. 4 EStG kennen und erfahren, welche Haftungsrisiken sich bei nicht korrekter Anwendung für den Arbeitgebenden im Steuer- und Sozialversicherungsrecht ergeben können.
- Sie erkennen, in welcher Form die IAP genutzt werden kann - als Barlohn und/oder als Sachbezug, als Gesamtleistung oder als eine verstetigte Leistung.
- Sie erfahren alles Wichtige rund um die Nachweis- und Aufzeichnungspflichten.
In dieser Online-Schulung erhalten Sie in kompakter Form einen Überblick, wie Sie die Inflationsausgleichsprämie korrekt einsetzen. Sie erfahren, unter welchen Voraussetzungen die Prämie steuer- und sozialversicherungsfrei gewährt werden kann und ob Sie in Hinblick auf Voll- bzw. Teilzeit oder Aushilfsbeschäftigungen Besonderheiten beachten müssen.
Die Referentin zeigt Ihnen außerdem, wie die Inflationsausgleichsprämie bei wechselnden bzw. mehreren Dienstverhältnissen korrekt beurteilt wird, welche Leistungen als Abmilderung der zusätzlichen Belastung durch die Inflation gezahlt werden können und welche Dokumentationspflichten hierbei zu beachten sind.
Agenda:
- Korrekte Beurteilung der Steuer- und SV-Freiheit:
- Darstellung der Voraussetzungen, die für die Anwendung der Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 11c EStG erfüllt sein müssen.
- Umgang mit der Zusätzlichkeitsvoraussetzung:
- Klare Abgrenzung zur Entgeltumwandlung und zu Zahlungen, auf die ein arbeitsrechtlicher Anspruch besteht.
- Gewährung als Barlohn und/oder als Sachbezug:
- Darstellung der Gewährungsmöglichkeiten - Wahlrecht im Unternehmen (unter Beachtung möglicher tariflicher Zahlungen)
- Gibt es Besonderheiten bei Voll- bzw. Teilzeit oder bei wechselnden Dienstverhältnissen?
- Kann die Auszahlung auch nur einzelnen Mitarbeiter:innen gewährt werden? Welche Besonderheiten sind im Umgang mit Doppelzahlungen zu beachten?
- Nachweis- und Aufzeichnungspflichten:
- Muss die Inflationsausgleichsprämie auf der Lohnsteuerbescheinigung bescheinigt werden und unterliegt diese dem Progressionsvorbehalt?
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Svenja Bock
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