Online-Fachschulung

Wusstest du, dass die Künstlersozialabgabe inzwischen fast jedes Unternehmen betrifft? Wenn du z.B. selbstständige Kreative wie Webdesigner:innen oder Autor:innen beauftragst und die Kosten dafür 450 Euro im Jahr übersteigen, musst du die Sozialabgabe zahlen.
Da die Künstlersozialabgabe auch Teil der Betriebsprüfung der Deutschen Rentenversicherung ist, solltest du die gesetzlichen Vorgaben genau kennen. In unserer Online-Schulung erfährst du, was du wissen musst und was im Fall einer Nachforderung zu tun ist.
- Du erfährst, welche Pflichten Sie als Arbeitgeber:in haben und welche gesetzlichen Grundlagen gelten.
- Du lernst, was du in Bezug auf die Künstlersoizalabgabe für die Betriebsprüfung beachten musst.
- Du erhälst Beispiele aus der betrieblichen Praxis.
- Du erhälst Antworten auf deine persönlichen Fragen - auch zu konkreten Problemen.
Die Betriebsprüfungen der Deutschen Rentenversicherung beinhalten auch immer die Prüfung der Künstlersozialabgabe. Dabei wird Ihr Unternehmen beispielsweise abgabepflichtig, wenn es zu Werbezwecken eine:n selbständige:n Künstler:in mit einem Honorar von über 450,00 Euro beauftragt.
Diese Online-Schulung vermittelt dir alle wichtigen gesetzlichen Grundlagen. Dadurch bist du in der Lage zu beurteilen, ob dein Unternehmen gemäß KSVG abgabepflichtig ist. Außerdem erfährst du,
Während des Vortrags lässt die Refernetin ihre Erfahrungen aus der täglichen Prüfpraxis einfließen und vermittelt anhand von praxisnahen Beispielen Hintergrundinformationen.
Agenda:
- Erläuterung der Begriffe:
- Um das Künstlersozialversicherungsgesetz verstehen zu können, werden zuerst die dort genutzten Begriffe erklärt.
- Typischer Verwerter:
- Als typischen Verwerter bezeichnet man Unternehmen, die typischerweise Künstler:innen oder Publizist:innen beauftragen und deshalb abgabepflichtig sind.
- Eigenwerber:
- Als Eigenwerber werden Unternehmen abgabepflichtig, die für Werbezwecke selbständige Künstler:innen bzw. Publizist:innen beauftragen.
- Generalklausel:
- Die Generalklausel stellt eine Auffangklausel dar, über die viele Unternehmen abgabepflichtig werden, die kein typischer Verwerter oder Eigenwerber sind.
- Ausgleichsvereinigung:
- Größere Unternehmen oder Konzerne können zusammen mit der Künstlersozialkasse einen öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Höhe der Künstlersozialabgabe schließen.
- Künstler:in:
- Der Begriff des:der Künstler:in ist nicht klar definiert. Es wird deshalb auf bestimmte Berufsgruppen und Möglichkeiten der Einordnung eingegangen.
- Entgelte:
- Nicht alle Honorare, die an selbständige Künstler:innen oder Publizist:innen gezahlten werden, sind an die Künstlersozialkasse zu melden.
- Aufzeichnungspflichten:
- Jedes Unternehmen muss Aufzeichnungen bezüglich der Künstlersozialabgabe führen.
- Meldepflichten:
- Abgabepflichtige Unternehmen sind nach dem Gesetz dazu verpflichtet, sich selbständig bei der Künstlersozialkasse zu melden.
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Vorteile
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Aktuelle, rechtssichere Inhalte
Alle Schulungsinhalte werden regelmäßig auf Aktualität geprüft und von den Referent:innen rechtssicher aufbereitet
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Einfach erklärt
Unsere Referent:innen bereiten alle Inhalte leicht verständlich auf und erklären schwierige Sachverhalte anhand von Praxisbeispiele.
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Schnelle Buchung
Die Schulungen lassen sich über unseren Buchungsprozess innerhalb weniger Minuten buchen und sind dann in der Mediathek verfügbar.
zufriedene Kunden
Das sagen unsere Kursteilnehmer:innen
“Ich finde die Lexware Schulungen super, Wissen kompakt und sehr kurzweilig vermittelt. Auch die Schulungsunterlagen sind sehr gut aufbereitet. Jederzeit gerne wieder!”
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