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Mini- und Midijobs: Diese neuen Grenzen gelten ab 2023

​Zum 1. Januar 2023 wurde die Entgeltgrenze für Arbeitnehmer:innen im Übergangsbereich (Midijobs) erneut angehoben. 

Zukünftig liegt ein Midijob vor, wenn das Arbeitentgelt zwischen 520,01 Euro und 2.000 Euro liegt.

Von dieser Anhebung sind sehr viele Arbeitnehmer:innen betroffen. Aber was bedeutet das für Sie als Arbeitgeber:in, wenn Ihre Beschäftigten nun in einen Midijob rutschen? Und was passiert, wenn die Entgeltgrenzen nur kurzfristig überschritten werden?​​ In dieser Online-Schulung erfahren Sie es. Ihre Lernerfolge:

 

  • Sie erhalten zahlreiche aktuelle Infos zum Thema Midijobs.
  • Sie erfahren, was alles zum Arbeitsentgelt zählt und welches Entgelt zu berücksichtigen ist, wenn sich die Höhe von Monat zu Monat ändert und dadurch mal über und mal unter 2.000 Euro liegt.
  • Sie erkennen, welche Vorteile ein Midijob bietet, aber auch welche Schwierigkeiten auf Arbeitgeber:innen zukommen.

In dieser Online-Schulung erhalten Sie wichtiges Basiswissen zu Beschäftigungen im Übergangsbereich (Midijobs). Insbesondere stellen wir Ihnen die wichtigen Änderungen zu den Entgeltgrenzen ab 1. Januar 2023 vor und zeigen Ihnen, worauf Arbeitgeber:innen nun achten müssen.

Sie erhalten Informationen zum versicherungsrechtlichen Status, zur Beitragsberechnung und zum Meldeverfahren. In diesem Zusammenhang wird der Begriff des regelmäßigen Arbeitsentgelts erläutert und wie sich die Höhe des Entgeltes bei Zahlung eines Stundenlohns ermittelt.

 

Darüber hinaus zeigt unser Experte, welche Folgen es hat, wenn das Entgelt starkt schwankt und insofern die Entgeltgrenze von 2.000 Euro immer wieder über- oder unterschritten wird. Des Weiteren erfahren Sie, was Arbeitgeber:innen beachten müssen, wenn die Beschäftigten eine Zweitbeschäftigung haben und dadurch die Minijob- oder die Midijobgrenze überschreiten. Abgerundet wird das Thema mit einigen Informationen zum Arbeitsrecht.

Agenda:

  1. Neue Entgeltgrenzen:
    • Durch die Erweiterung des Übergangsbereichs kommen nunmehr noch mehr Beschäftigte in den Midijob-Bereich. Hierdurch sparen die Beschäftigten Beiträge zur Sozialversicherung.
  2. Versicherungsrechtlicher Status:
    • Arbeitnehmer:innen im Midijob sollen aus sozialversicherungsrechtlicher Sicht keine Nachteile gegenüber anderen Arbeitnehmern haben. Hierzu wurde insbesondere in der Rentenversicherung ein entsprechender Ausgleich geschaffen.
  3. Regelmäßiges Arbeitsentgelt:
    • Die vorausschauende Betrachtung des Arbeitsentgelts stellt insbesondere bei stark schwankenden Bezügen ein Problem dar. Auch hierzu gibt es Hilfen zur Bestimmung der Entgelthöhe.
  4. Beitragsberechnung:
    • Die Berechnung der Beiträge für Midijobber:innen weicht von der Beitragsberechnung anderer Arbeitnehmer:innen stark ab. Der Arbeitgebende wird hierdurch belastet, die Beschäftigten werden entlastet.
  5. Arbeitsrecht:
    • Auch bei Midijobs ist der Mindestlohn zu beachten und es gelten die gleichen arbeitsrechtlichen Regelungen wie für andere Arbeitnehmer:innen. Dies gilt auch, wenn keine neuen Arbeitsverträge geschlossen werden.

Ihr Referent

Unsere Schulungen- Ihre Vorteile

Aktuelle und rechtssichere Inhalte

Einfach und leicht erklärt

Schnelle und einfache Buchung

Das sagen Kursteilnehmer:innen

“Die Schulung, an der ich teilgenommen habe, war „supergut“.
Durch die vorher versendeten Unterlagen konnte man sich vorher informieren, was einen erwartet, was angesprochen wird und welche Fragen man noch stellen möchte. Es ist sehr angenehm, dies im Vorfeld zu wissen, damit man sich diese Gedanken nicht bei der Schulung machen muss und so womöglich etwas versäumt.”

Annette Knödler

“Bei der Online-Schulung wurde in der kurzen Zeit gut strukturiert und klar alles Wichtige angeschnitten. Die Fragen zum Schluss wurden alle beantwortet. Ich war zufrieden für einen angemessenen Betrag geschult worden zu sein. Das zur Verfügung gestellt Skript habe ich mir ausgedruckt und nutze es gerne weiterhin ;-) Vielen Dank.”

Diana Pahl

“Ich hatte an einer Lexware-Schulung „Theorie & Praxis: Jahreswechsel 2016 /17 mit Lexware buchhalter“
teilgenommen. Diese Online-Schulung war sehr informativ und verständlich. Den einen oder anderen Hinweis konnte
ich prima in der Praxis umsetzen. Die Schulung war keine verlorene Zeit. ”

Bernd Michels
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Svenja Bock

Svenja Bock

Ihre Ansprechpartnerin für die LEXWARE Akademie

0800-7234-254

Wir sind Mo-Fr von 08:00-18:00 Uhr für Sie da.