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Online-Shop: So setzen Sie die neuen Vorschriften zum Kaufrecht korrekt um
Wer einen Online-Shop betreibt, muss zahlreiche rechtliche Pflichten beachten. Aber aufgepasst: Diese Vorgaben können sich ändern! Auch im Jahr 2022 kommen Änderungen hinzu, die Sie in Ihrem Online-Shop umsetzen müssen. Zum Beispiel wirkt sich der neue Begriff "Sachmangel" auf den Verkauf von Waren jeglicher Art aus. Darüber hinaus sind Neuerungen im Bereich Widerrufsrecht und bei Preisangaben zu berücksichtigen. Wer die neuen Vorschriften missachtet, muss mit kostspieligen Abmahnungen rechnen. Mit dieser Online-Schulung informieren wir Sie kompakt und praxisnah. Ihre Lernerfolge:
- Sie erhalten einen kompakten Überblick über die wichtigsten Neuerungen des Kaufrechts im Jahr 2022.
- Sie erfahren anhand von Praxisbeispielen und Checklisten, wie Sie Ihren Webshop an die neuen Vorschriften anpassen können.
- Sie lernen alles Notwendige rund um den neuen Sachmangel-Begriff, das Widerrufsrecht sowie zum Thema Preisangaben.
Nach einem einführenden Überblick zum Thema konzentriert sich diese Online-Schulung auf die rechtlichen Neuerungen im Kaufrecht im Jahr 2022. Anhand praktischer Beispiele erklärt Ihnen unser Experte alle wichtigen Punkte, die (Online-)Händler:innen nicht außer Acht lassen dürfen. Nicht nur, aber insbesondere im Bereich E-Commerce werden ggf. Anpassungen des eigenen Angebots notwendig, da beispielsweise die Regeln für das Widerrufsrecht für Verbraucher:innen geändert wurde.
Auch in Bezug auf Preisangaben gibt es Neuigkeiten zu vermelden. Außerdem ist der Begriff des Sachmangels im Bürgerlichen Gesetzbuch neu geregelt worden, was insbesondere Auswirkungen auf Fragen der Gewährleistung bzw. von Garantien haben kann. Werden die neuen Vorschriften nicht beachtet bzw. nicht umgesetzt, drohen kostenpflichtige Abmahnungen durch Mitbewerber:innen oder Verbraucherschutzinstitutionen.
Agenda:
- Einführung:
- Zunächst erfolgt eine kurze Einführung in die Gesetzesänderungen, die seit dem 1. Januar 2022, teilweise aber auch erst seit dem 28. Mai 2022 in Kraft getreten sind. Dies dient der Einordnung der juristischen Problematik und der Auswirkungen auf den Unternehmensalltag.
- Neuer Sachmangelbegriff:
- Die Frage, wann eine verkaufte Ware mangelhaft oder mangelfrei ist, stellt sich im Alltag von Verkäufer:innen regelmäßig. Zudem ist sie auch von zentraler Bedeutung, wenn es um die Ausübung von Gewährleistungsrechten oder die Inanspruchnahme von Garantieleistungen geht. Die Details der Neuerungen 2022 sind daher wichtiger Bestandteil dieser Veranstaltung.
- Änderungen im Widerrufsrecht:
- Das Widerrufsrecht, das Verbraucher:innen im Fernabsatzhandelt zusteht, wurde im Mai 2022 ebenfalls geändert. Das hat zur Folge, dass die bestehenden Texte der Widerrufsbelehrung ggf. an die aktuelle Rechtslage angepasst werden müssen.
- Änderungen bei Preisangaben:
- Auch in puncto Produktbeschreibung, genauer gesagt bei den Preisangaben, gibt es in diesem Jahr Neues zu berücksichtigen. Daher können diesbezügliche Anpassungen im Webshop notwendig werden.
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