Hintergrund

Online-Fachschulung

Photovoltaikanlagen: Diese Steuervorteile gelten ab 2023

Die Installation von Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) soll in vielen Bundesländern künftig bei Neubauten verpflichtend sein. Dort, aber auch für bestehende Bauten lohnt sich der technische Aufwand einer Nachrüstung: Bis zu 70 Prozent des Stroms können mittels Sonnenenergie selbst erzeugt werden, was bei den steigenden Strompreisen zu erheblichen Einsparungen führt.

Zum Jahreswechsel 2022/2023 sind die steuerlichen Hürden im Bereich der Einkommen- und Umsatzsteuer wesentlich erleichtert bzw. teilweise vollständig abgebaut worden. Auch künftig müssen Privatpersonen sowie kleine und mittlere Unternehmen aber steuerlich noch einiges beachten. In dieser Schulung erfahren Sie, worauf es ankommt.

  • Sie erfahren, welche Neuregelungen für neue PV-Anlagen gelten.
  • Sie erfahren, was bei Bestandsanlagen zu beachten ist.
  • Sie nutzen die steuerlichen Vereinfachungen optimal aus.
  • Sie erkennen und überwinden steuerliche Hürden.

​In dieser Online-Schulung stellen wir zunächst die Grundzüge der Neuregelung bei der Besteuerung von Photovoltaikanlagen dar. Hierbei schauen wir uns auch die frühere Rechtslage an, die bis zum 31.12.2022 gegolten hat. Dabei muss zwischen den einkommensteuerlichen und umsatzsteuerlichen Regelungen unterschieden werden, denn danach entschiedet sich, ab wann das neue Recht gilt: rückwirkend schon seit dem 1.1.2022 oder seit dem 1.1.2023.

Leider hat es der Gesetzgeber nicht geschafft, einen inhaltlichen Gleichklang der neuen Vorschriften bei der Einkommen- und Umsatzsteuer herzustellen. Das zwingt die Nutzer:innen von Photovoltaikanlagen genau aufzupassen. Zumindest einkommensteuerlich hat dies jedoch den Vorteil, dass auch zum Jahresende 2022 bereits bestehende Anlagen in die Neuregelung mit einbezogen werden können. 

Diese Online-Schulung zeigt Ihnen auf, welche (kleineren) steuerlichen Hürden es immer noch gibt und wir Sie diese überwinden können. Ziel ist es, bestehende Ängste bei der Anschaffung von Photovoltaikanlagen abzubauen. Jedenfalls das Steuerrecht sollte am Ende der Schulung kein Hindernis mehr sein.

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