Online-Fachschulung
Die konkrete Umsetzung und Auszahlung der Energiepreispauschale von 300 Euro ist für die Personalabteilungen in Deutschland eine zeitintensive Herausforderung.
Denn wer genau ist anspruchsberechtigt, was gilt z.B. für Mini-Jobs oder Beschäftigte in Elternzeit? Und wie erfolgt die Refinanzierung? Antworten auf diese und viele weitere Fragen erhalten Sie schnell und kompakt in unserer Online-Schulung.
Ihre Lernerfolge im Überblick:
- Sie wissen genau, welche Arbeitnehmer:innen in Ihrem Unternehmen anspruchsberechtigt sind und welche nicht.
- Sie erfahren den korrekten Ablauf der Refinanzierung - bezogen auf unterschiedliche Lohnsteueranmeldungszeiträume.
- Sie verstehen das Stichtagsprinzip 1.9.2022 und können dieses korrekt umsetzen.
- Sie kennen die Bescheinigungspflichten, die Sie als Arbeitgeber:in erfüllen müssen.
In den Medien hört sich die Umsetzung der Energiepreispauschale (EPP) recht einfach an: Die EPP wird steuerpflichtig und sozialversicherungsfrei im Monat September über die Arbeitgeber:innen an alle Beschäftigten mit einem 1. Dienstverhältnis ausgezahlt und bei monatlicher Lohnsteueranmeldung mit der des Monats August refinanziert.
Soweit so gut. Aber was bedeutet das für Mitarbeiter:innen, die im Krankengeldbezug, in Mutterschutz oder gar in der Freistellungsphase der Altersteilzeit sind? Was müssen Personen, die einen Mini-Job haben oder in Elternzeit sind, Ihnen als Arbeitgeber:in nachweisen, um die EPP zu erhalten? Erhalten auch Praktikanten, Werkstudenten, Betriebsrentner diese Zahlung? Wie müssen Arbeitgebende reagieren, wenn im Monat August noch nicht bekannt war, dass eine neue Mitarbeiterin oder ein neuer Mitarbeiter im September eingetreten ist. Wie erfolgt der korrekte Umgang bei bestehenden und neuen Pfändungen – ist die EPP pfändbar oder nicht?
Damit Sie sich diese wichtigen Informationen nicht mühsam zusammensuchen müssen, hat unser Experte alle wichtigen Fakten für Sie zusammengestellt. Anschließend zahlen Sie die Energiepreispauschale korrekt und sicher aus.
Agenda:
- Korrekte Beurteilung der Anspruchsberechtigten:
- Korrekte Beurteilung der anspruchsberechtigten Arbeitnehmer unter Berücksichtigung des Dienstverhältnisses und des Stichtagsprinzips.
- Zeitpunkt der Auszahlung über den Arbeitgeber?
- Auszahlungsmonat ist grundsätzlich der Monat September – kann auch in späteren Monaten eine Auszahlung erfolgen, wenn die Anspruchsberechtigung mit dem Abrechnungsmonat September noch nicht klar war?
- Korrekte steuer- und sv-rechtliche Beurteilung der EPP:
- Korrekte Schlüsselung der Lohnart unter Berücksichtigung von Pfändungen
- Korrekter Ablauf und Zeitpunkt der Refinanzierung der EPP über die Lohnsteueranmeldung:
- Darstellung der korrekten Verrechnungsweise mit der abzuführenden Lohnsteuer mit dem jeweils richtigen Lohnsteueranmeldungszeitraum. Darstellung der Refinanzierung im Fall von Minusverrechnungen oder korrekte Umsetzung, wenn überhaupt keine Lohnsteuer von Arbeitgebern abzuführen ist.
- Bescheinigungspflichten:
- Bedeutung und korrekte Umsetzung des Buchstaben „E" auf der Lohnsteuerbescheinigung
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