E-Firmenwagen: So rechnen Sie Elektro- und Hybridfahrzeuge korrekt in Lexware lohn+gehalt ab

​Sie nutzen Ihren Firmenwagen auch mal privat? Dann müssen Sie die privaten Fahrten als geldwerten Vorteil abrechnen und z.B. bei der Betriebsprüfung nachweisen. Für Elektro / Hybridfahrzeuge gelten seit dem Jahressteuergesetz 2019 weitere Anreize durch die Ermäßigung des Bruttolistenpreises.

Worauf Sie dabei achten müssen und wie Sie die Abrechnung in Lexware lohn+gehalt richtig durchführen, zeigen wir Ihnen in dieser Online-Schulung.

Ihre Lernerfolge im Überblick:

  • Sie lernen die gesetzliche Regelung zur Abrechnung eines Dienstwagens kennen.
  • Sie erfahren, welche Besonderheiten bei Elektro- und Hybridfahrzeugen zu beachten sind.
  • Sie lernen, worauf Sie bei der Abrechnung achten müssen.
  • Sie erkennen, wie Sie der neue Firmenwagen-Assistent in Lexware lohn+gehalt dabei unterstützt.
Inhalt der Online-Schulung

Sie bekommen einen grundlegenden Überblick über die steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Behandlung und Förderung der unterschiedlichen Modelle. Denn viele Unternehmen stellen Ihren Mitarbeiter:innen einen Dienstwagen zur Verfügung, der in den meisten Fällen auch privat genutzt werden kann. Um hier die Abrechnung korrekt und prüfungssicher durchzuführen, sind einige Punkte zu beachten, die wir Ihnen in dieser Online-Schulung zeigen möchten.

Mit dem Jahressteuergesetz 2019 wurden weitere Anreize und Vorteile für die Anschaffung eines E-Firmenwagens geschaffen. Wie und wann Sie diese nutzen können und welche Voraussetzungen gegeben sein müssen, erklärt Ihnen unsere Expertin.

Um auch Elektro/Hybridfahrzeuge korrekt in Lexware lohn+gehalt abrechnen zu können, stellen wir Ihnen mit dem Juni-Update einen neuen Dienstwagen-Assistenten im Programm zur Verfügung. Diesen stellen wir Ihnen in der Schulung vor. Anschließend rechnen Sie die Dienstfahrzeuge Ihrer Mitarbeiter:innen korrekt ab und können der nächsten Betriebsprüfung gelassen entgegen sehen.


Agenda:

Produkte:

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Stand 28.07.2022
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