Person putzt mit einem Lappen einen Tisch Hintergrund

Online-Fachschulung

Mini- und Midijobs: Das müssen Arbeitgebende beachten

​Durch die Anhebung des Mindestlohns auf 12,41 Euro zum 1. Januar 2024 und der weiter geplanten Änderung zum 1. Januar 2025 auf 12,82 Euro verändern sich auch die Verdienstgrenzen für Mini- und Midijobs.

Was diese Änderungen für Arbeitgeber:innen bedeuten, zeigen wir dir in unserer Online-Schulung.

Deine Lernerfolge:

  • Du erhältst zahlreiche aktuelle Infos zu den Themen Minijob und Midijobs.
  • Du erkennst, welche Vorteile ein Midijob bietet, aber auch welche Schwierigkeiten damit auf Arbeitgeber:innen zukommen.​
  • Wir zeigen dir, was es für dich bedeutet, wenn deine bisher versicherungspflichtig Beschäftigten nun in einen Minijob rutschen.​
  • Du erfahrst, was alles zum Arbeitsentgelt zählt und was bei einem schwankenden Entgelt gilt, wenn dieses mal über und mal unter 538 Euro oder 2.000 Euro liegt.

​In dieser Online-Schulung erhältst du wichtiges Basiswissen zu Beschäftigungen im Übergangsbereich (Midijobs) und Minijobs. Insbesondere stellen wir dir die wichtigen geplanten Änderungen zu den Entgeltgrenzen ab 1. Januar 2025 vor und zeigen dir, worauf Arbeitgeber:innen dabei achten müssen.

Du erhältst Informationen zum versicherungsrechtlichen Status, zur Beitragsberechnung und zum Meldeverfahren. In diesem Zusammenhang erläutern wir den Begriff des regelmäßigen Arbeitsentgelts und wie die Höhe des Entgeltes bei Zahlung eines Stundenlohns ermittelt wird.

Darüber hinaus zeigt unser Experte, welche Folgen es für Arbeitgeber:innen hat, wenn das Entgelt starkt schwankt und dadurch die Entgeltgrenzen immer wieder über- oder unterschritten werden. Außerdem erfährst du, was du beachten musst, wenn die Beschäftigten eine Zweitbeschäftigung haben und dadurch die Minijob- oder die Midijobgrenze überschreiten.
 

Agenda:

  1. Neue Entgeltgrenzen in Minijob und Midijob
    • Durch die Anhebung der Geringfügigkeitsgrenze fallen immer wieder versicherungspflichtige Beschäftigte in den Minijob-Bereich. Hierdurch sparen die Beschäftigten Beiträge zur Sozialversicherung, verlieren aber auch eventuell den bestehenden Versicherungsschutz. Wir zeigen dir, was Arbeitgeber:innen beachten müssen.
  2. Versicherungsrechtlicher Status im Midijob
    • Arbeitnehmer:innen im Midijob sollen aus sozialversicherungsrechtlicher Sicht keine Nachteile gegenüber anderen Beschäftigten haben. Hierzu wurde insbesondere in der Rentenversicherung ein entsprechender Ausgleich geschaffen. Wir zeigen dir, was du als Arbeitgeber:in dazu wissen musst.
  3. Regelmäßiges Arbeitsentgelt bei schwankenden Bezügen
    • Die vorausschauende Betrachtung des Arbeitsentgelts stellt insbesondere bei stark schwankenden Bezügen ein Problem dar. Wir zeigen dir, wie du die Entgelthöhe in solchen Fällen bestimmst.
  4. Beitragsberechnung im Midijob
    • Die Berechnung der Beiträge für Midijobber:innen weicht von der Beitragsberechnung anderer Arbeitnehmer:innen stark ab. Der Arbeitgebende wird hierdurch belastet, die Beschäftigten werden entlastet. Wir zeigen dir, wie du die Beiträge korrekt berechnest.
  5. Arbeitsrecht
    • Auch bei Midijobs ist der Mindestlohn zu beachten und es gelten die gleichen arbeitsrechtlichen Regelungen wie für andere Arbeitnehmer:innen. Dies gilt auch, wenn keine neuen Arbeitsverträge geschlossen werden. Unser Experte stellt dir die arbeitsrechtlichen Bestimmungen beim Midijob vor.

 

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    Unsere Referent:innen bereiten alle Inhalte leicht verständlich auf und erklären schwierige Sachverhalte anhand von Praxisbeispiele.

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Das sagen unsere Kursteilnehmer:innen

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“Ich finde die Lexware Schulungen super, Wissen kompakt und sehr kurzweilig vermittelt. Auch die Schulungsunterlagen sind sehr gut aufbereitet. Jederzeit gerne wieder!”
Luise Meijerink, mekoDATA
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“Jedes Jahr aufs Neue top. Kurz und bündig werden die wichtigsten Neuerungen vorgestellt, so dass man einen guten Einblick erhält.”
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“Das war super, sehr umfangreich und sehr hilfreich. Das war, wie zwischen den Zeilen lesen ;-)”

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Porträt von Svenja Bock, Ansprechpartnerin für die Lexware Akademie

Svenja Bock

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