Grundsteuerreform 2022: Was Sie als Immobilienbesitzer:in jetzt wissen müssen!

+ + Aktuelle Entscheidung der Finanzminister: Fristverlängerung bis Ende Januar 2023! + +

 

Als Eigentümer:in von Häusern, Wohnungen und Grundstücken müssen Sie in diesem Jahr erstmals eine Grundsteuererklärung abgeben. Das hat folgenden Grund: Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass ab 2025 alle Grundstücke neu bemessen und bewertet werden müssen.

Insgesamt sind ca. 32 Mio. Wohneinheiten davon betroffen. In dieser Online-Schulung informieren wir Sie über die wichtigsten Fakten und zeigen Ihnen, wie Sie sich am besten auf die Abgabe der Grundsteuererklärung vorbereiten. Ihre Lernerfolge im Überblick:

  • Sie erhalten einen Überblick über die Hintergründe der Grundsteuerreform.
  • Sie lernen, welche neuen gesetzlichen Regelungen zur Ermittlung des Grundsteuerwerts für Grundstücke angewendet werden.
  • Sie erfahren, welche Unterstützungsangebote die Bundesländer für die Abgabe der Grundsteuererklärung anbieten.
  • Sie wissen anschließend, wie Sie die Grundsteuerklärung erstellen und abgeben müssen.

Das Bundesverfassungsgericht hat die bisherigen Regelungen zur Einheitsbewertung für nicht mehr mit dem Grundgesetz vereinbar erklärt. Aufgrund der hohen Bedeutung des Grundsteueraufkommens für die Kommunen hat das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber eine Frist zur Neuregelung gesetzt. Dieser Verpflichtung kam der Gesetzgeber mit dem 2019 verabschiedeten Gesetzespaket nach.
Die neue Hauptfeststellung für alle Grundstücke in Deutschland findet bereits ab dem 1. Januar 2022 findet statt.

Für die Neubewertung der bundesweit ca. 32 Mio. wirtschaftlichen Einheiten müssen Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern im Zeitraum vom 01.07.2022 bis zum 31.10.2022 Erklärungen zur Feststellung des Grundsteuerwerts einreichen. Mit dem Gesetzespaket zur Reform der Grundsteuer wurde eine sog. Länderöffnungsklausel geschaffen, die es den Bundesländern erlaubt, vom Bundesgesetz abweichende Regelungen zu treffen. Von dieser Möglichkeit machen Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen Gebrauch und realisieren eigene Grundsteuermodelle.

Schwerpunkt dieser Online-Schulung ist das bundesgesetzlich geregelte, wertabhängige „Bundesmodell“ für den Bereich Grundvermögen. Dieses Modell findet in 11 Bundesländern Anwendung. Neben der Darstellung der rechtlichen Grundlagen zur Ermittlung der neuen Grundsteuerwerte und Grundsteuermessbeträge geht unsere Expertin auch auf die damit zusammenhängenden Erklärungspflichten und die dafür geschaffenen Vordrucke ein. Die Bundesländer bieten zur Vereinfachung der Erklärungsabgabe unterschiedliche Unterstützungsleistungen an. Einige davon werden in der Schulung beispielhaft dargestellt. Ziel des Seminars ist, dass die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sich gut auf die anstehende Erklärungsabgabe vorbereiten und die Ermittlung der neuen Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer nachvollziehen können.
 

Agenda:

Ihre Referentin

Unsere Schulungen- Ihre Vorteile

Aktuelle und rechtssichere Inhalte

Einfach und leicht erklärt

Schnelle und einfache Buchung

Das sagen Kursteilnehmer:innen

“Super Vortrag, sehr informativ - kurz und knapp = sehr gut”
Andrea Lohmann
“Ich fand, dass es eine klare und anschauliche Präsentation war. Vielen Dank!”
Manuela Wagner
“Vielen Dank für diese sehr informative, verständliche und anschauliche Online-Schulung!”
Nicole Joswig
Vorherige Bewertung
Nächste Bewertung

Lexware Akademie Newsletter

Melden Sie sich jetzt für den monatlichen Newsletter der Lexware Akademie an! So erfahren Sie jederzeit, welche aktuellen Themen in den kommenden Monaten anstehen.

Jetzt mehr erfahren und anmelden

Sie haben Fragen? Wir sind gerne für Sie da.

Svenja Bock

Svenja Bock

Ihre Ansprechpartnerin für die LEXWARE Akademie

0800-7234-254

Wir sind Mo-Fr von 08:00-18:00 Uhr für Sie da.