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Gebäudeenergiegesetz: Neue Anforderungen an Heizungsanlagen, Förderprogramme und Übergangsregelungen
Das „Heizungsgesetz“ ist derzeit in aller Munde. Doch was genau fordert der Gesetzgeber? Dürfen Sie bei einer Heizungshavarie weiterhin mit Öl oder Gas heizen oder sind Sie sofort verpflichtet, auf erneuerbare Energien oder Wärmepumpen umzustellen? Welche Alternativen und Fördermaßnahmen gibt es?
Antworten auf diese und viele weitere Fragen erhalten Sie in unserer Online-Schulung. Ihre Lernerfolge:
- Sie erfahren, ob es für Ihre Immobilie verpflichtende Sanierungsmaßnahmen gibt.
- Sie lernen, ab wann eine Umstellung auf erneuerbare Energien für Ihre Heizungsanlage verpflichtend wird.
- Sie erfahren, welche Heizungssysteme die gesetzlichen Anforderungen erfüllen.
- Sie wissen anschließend, welche Ausnahmen und Übergangsregelungen es für Bestandsimmobilien gibt.
- Sie erhalten Informationen zu Förderprogrammen.
Im Herbst 2023 wurden die Änderungen zum Gebäudeenergiegesetz, umgangssprachlich auch bekannt als Heizungsgesetz, beschlossen. Darin verpflichtet der Gesetzgeber alle Betreiber von Heizungsanlagen, diese bis zum Jahre 2045 auf erneuerbare Energien umzustellen.
Diese Umstellung kann nicht von heute auf morgen erfolgen, sondern im Rahmen der Energiewende schrittweise, z. B. bei Heizungshavarien oder beim Einbau von neuen Heizungsanlagen.
Neben der Forderung nach einem steigenden Anteil erneuerbarer Energien zur Deckung des Wärmebedarfs, gibt es weitere Forderungen nach regelmäßiger Prüfung und Optimierung von Heizungsanlagen. Es werden aber auch zahlreiche Ausnahmen und Übergangsregelungen genannt. Einen großen Stellenwert auf dem Weg zur Dekarbonisierung im Gebäudesektor nehmen dabei vor allem Bestandsimmobilien ein.
Im Rahmen dieser Schulung werden Ziele und Wege, die das Gebäudeenergiegesetz (GEG 2024) nennt, vorgestellt. Neben den gesetzlichen Anforderungen stellen wir Ihnen Fördermöglichkeiten vor, die Sie finanziell dabei unterstützen, Ihre Heizungsanlage klimafreundlicher und zukunftstauglich zu machen.
Agenda:
- Einführung ins Gebäudeenergiegesetz
- Grundsätzliche Begrifflichkeiten und Definitionen
- Geltungsbereich
- Anforderungen an die Gesamteffizienz von Gebäuden im Neubau und Bestand
- Nachrüstverpflichtungen im Bestand
- Anforderungen an neue Heizungsanlagen im Neubau und Bestand
- Umsetzungspflicht zum Einsatz erneuerbarer Energien
- Erfüllungsoptionen für neue Heizungsanlagen mit 65% erneuerbaren Energien Übergangsregelungen und Ausnahmen im Bestand
- Verpflichtende Betriebsprüfungen und Optimierungsmaßnahmen von Heizungsanlagen
- Überblick Förderprogramme
- Klimafreundlicher Neubau und Effizienzhäuser
- Förderung von Einzelmaßnahmen
- Steuerliche Vorteile
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