Arbeitszeiterfassung: Diese neuen gesetzlichen Regelungen gelten

​Lange wurden die Betriebe im Unklaren darüber gelassen, wie sie die Zeiterfassung für ihre Beschäftigten konkret ausgestalten müssen. Jetzt legte das Bundesarbeitsministerium einen Referentenentwurf für eine Neufassung des Arbeitszeitgesetzes vor.

Diese Schulung bereitet Sie perfekt auf die neuen Anforderungen vor. U.a. werden diese Fragen beantwortet: Was müssen Arbeitgebende unternehmen, um sich gesetzeskonform zu verhalten? Welche Gestaltungsspielräume verbleiben? Wie kann Vertrauensarbeitszeit weiter praktiziert werden? Können mit dem Betriebsrat alternative Arbeitszeiterfassungen vereinbart werden?

Ihre Vorteile im Überblick:

  • Sie stellen sich rechtzeitig auf die neue Regelung zur Arbeitszeiterfassung ein.
  • Sie erfahren, wie Sie die richtigen technischen Voraussetzungen schaffen.
  • Sie vermeiden Bußgelder durch falsche Zeiterfassung.
  • Sie nutzen die Gestaltungsspielräume rechtzeitig aus.

 

Inhalt der Online-Schulung

​Diese Schulung bereitet die Teilnehmer:innen auf die neuen gesetzlichen Regelungen zur Arbeitszeiterfassung vor. Nach einem kurzen Rückblick auf die bislang geltenden Vorschriften und die hierzu ergangene Rechtsprechung werden die Einzelheiten der neuen Pflicht zur Arbeitszeiterfassung erläutert.

Wichtig ist dabei, gemeinsam zu besprechen, welche Zeiten zu erfassen sind, d. h. welche Zeiten als Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes gelten. Hiervon werden die vergütungsrechtlichen Fragen unterschieden. In der Praxis von großem Interesse ist die Behandlung von Reisezeiten. Gelten diese als Arbeitszeit? Sind sie zu dokumentieren? Und wie müssten Dienstreisen vergütet werden.

Vertieft wird behandelt, in welchem Umfang die Arbeitszeiterfassung auf die Arbeitnehmer:innen übertragen werden kann. Dabei stellt sich insbesondere auch die Frage, unter welchen Voraussetzungen die neue gesetzliche Regelung weiterhin erlaubt, Vertrauensarbeitszeit zu praktizieren.

Da der Gesetzgeber voraussichtlich den Tarif- und Betriebspartnern einen Gestaltungsspielraum gewährt, wird auch diskutiert werden, welche Vereinbarungen zur Arbeitszeiterfassung mit dem Betriebsrat getroffen werden können.

Agenda:

 

Die Aufzeichnung steht Ihnen ca. 6 Tage nach der Online-Schulung zur Verfügung.

Di, 13.06.2023 | 10:00 Uhr
Dauer
ca. 80 Minuten
59,95 €
zzgl. MwSt.
71,34 € inkl. MwSt.
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Folgende Leistungen sind inbegriffen:
  • Teilnahmebestätigung Nach dem Besuch der Online-Schulung können Sie sich Ihre persönliche Teilnahmebestätigung zum Nachweis Ihrer beruflichen Fortbildung herunterladen.
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