Online-Fachschulung
Lange wurden die Betriebe im Unklaren darüber gelassen, wie sie die Zeiterfassung für ihre Beschäftigten konkret ausgestalten müssen. Im März 2023 legte das Bundesarbeitsministerium einen Referentenentwurf für eine Neufassung des Arbeitszeitgesetzes vor.
Diese Schulung bereitet dich perfekt auf die neuen Anforderungen vor. U.a. werden diese Fragen beantwortet: Was müssen Arbeitgebende unternehmen, um sich gesetzeskonform zu verhalten? Welche Gestaltungsspielräume verbleiben? Wie kann Vertrauensarbeitszeit weiter praktiziert werden? Können mit dem Betriebsrat alternative Arbeitszeiterfassungen vereinbart werden?
Deine Vorteile im Überblick:
- Du stellst dich rechtzeitig auf die neue Regelung zur Arbeitszeiterfassung ein.
- Du erfährst, wie du die richtigen technischen Voraussetzungen schaffst.
- Du vermeidest Bußgelder durch falsche Zeiterfassung.
- Du nutzt die Gestaltungsspielräume rechtzeitig aus.
- Arbeitszeiterfassung mit Lexware myCenter
Diese Online-Schulung bereitet dich auf die neuen gesetzlichen Regelungen zur Arbeitszeiterfassung vor. Nach einem kurzen Rückblick auf die bislang geltenden Vorschriften und die hierzu ergangene Rechtsprechung werden die Einzelheiten der neuen Pflicht zur Arbeitszeiterfassung erläutert.
Wichtig ist dabei, gemeinsam zu besprechen, welche Zeiten zu erfassen sind, d. h. welche Zeiten als Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes gelten. Hiervon werden die vergütungsrechtlichen Fragen unterschieden. In der Praxis von großem Interesse ist die Behandlung von Reisezeiten. Gelten diese als Arbeitszeit? Sind sie zu dokumentieren? Und wie müssten Dienstreisen vergütet werden.
Vertieft wird behandelt, in welchem Umfang die Arbeitszeiterfassung auf die Arbeitnehmer:innen übertragen werden kann. Dabei stellt sich insbesondere auch die Frage, unter welchen Voraussetzungen die neue gesetzliche Regelung weiterhin erlaubt, Vertrauensarbeitszeit zu praktizieren.
Da der Gesetzgeber voraussichtlich den Tarif- und Betriebspartnern einen Gestaltungsspielraum gewährt, wird auch diskutiert werden, welche Vereinbarungen zur Arbeitszeiterfassung mit dem Betriebsrat getroffen werden können.
Agenda:
- Überblick über die neue gesetzliche Regelung:
- Kurze Vorstellung der neuen gesetzlichen Regelung.
- Rückblick:
- Vorstellung, wie die bisherige gesetzliche Regelung lautete und welche Sonderregelungen es gibt/gab. Kurze Besprechung der Entscheidungen des EuGH vom 14.5.2019 und des BAG vom 13.9.2022.
- Einzelheiten der neuen gesetzlichen Regelung:
- Welches sind die Vorgaben des Gesetzgebers für die Arbeitszeiterfassung durch den Arbeitgebenden? In welchem Umfang kann die Arbeitszeiterfassung auf die Beschäftigten übertragen werden? Welche Sanktionen sind vorgesehen?
- Begriff der Arbeitszeit:
- Klärung, welche Zeiten als Arbeitszeit und welche als Nicht-Arbeitszeit/Freizeit gelten, damit Einigkeit besteht, welche Zeiten zu erfassen sind. Überblicksartige Vorstellung der gesetzlichen Arbeitszeitregelungen.
- Reisezeit als Arbeitszeit:
- Fortsetzung des vorherigen Agendapunktes im Hinblick auf Dienstreisen. Wie kann durch die Gestaltung der Dienstreisen die Arbeitszeit und damit die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung gestaltet werden?
- Vertrauensarbeitszeit:
- Was bedeutet die neue gesetzliche Regelung für die Vertrauensarbeitszeit? Welche Zeiten sind bei Vertrauensarbeitszeit zu erfassen? Wer erfasst die Zeiten? Wer darf Einblick in die Zeiten nehmen?
- Weitere Einzelfragen:
- Einzelfragen, die sich durch die neue gesetzliche Regelung ergeben.
- Gestaltung durch Betriebsvereinbarung:
- Welche Gestaltungsmöglichkeiten bestehen in Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat?
- Ausblick
- Arbeitszeiterfassung mit Lexware myCenter
- Erfahre bei einem kurzen Blick ins Programm, wie deine Mitarbeiter:innen die Arbeitszeit in Lexware myCenter selbst erfassen können.
- Des Weiteren zeigen wir dir, wie du die Arbeitszeiten deiner Mitarbeitenden genehmigen und wie du die Arbeitszeitnachweise ausdrucken kannst.
- Abschließend erfährst du, wie du das Arbeitszeitkonto in Lexware fehlzeiten bearbeiten kannst.
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Alle Schulungsinhalte werden regelmäßig auf Aktualität geprüft und von den Referent:innen rechtssicher aufbereitet
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Einfach erklärt
Unsere Referent:innen bereiten alle Inhalte leicht verständlich auf und erklären schwierige Sachverhalte anhand von Praxisbeispiele.
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