Online-Fachschulung
Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auf gelbem Papier hat bald ausgedient. Denn ab 2023 wird das Meldeverfahren zur elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) auch für Arbeitgeber:innen verpflichtend.
In dieser Online-Schulung erhalten Sie alle wichtigen Fakten zum neuen Verfahren. Darüber hinaus kommen auch die aktuellen Änderungen im Bereich BEA (Bescheinigungen elektronisch annehmen) zur Sprache.
Denn ab Januar 2023 dürfen Arbeitsbescheinigungen nur noch digital an die Agentur für Arbeit übermittelt werden.
Ihre Lernerfolge:
- Sie erhalten Tipps, wie Sie Ihre eAU-Prozesse effizient ausrichten.
- Sie erfahren, zu welchem Zeitpunkt und in welchen Fällen ein Abruf bei der Krankenkasse sinnvoll ist.
- Sie wissen, welche Informationen Ihnen zukünftig über die Krankenkassen zur Verfügung gestellt werden.
- Sie lernen, welche Pflichten Ihre Beschäftigten haben und wie Sie mit dem Wegfall des gelben Scheins korrekt umgehen.
- Sie erhalten Infos zum BEA-Service und erfahren, wie Sie Arbeitsbescheinigungen, EU-Arbeitsbescheinigungen und Nebeneinkommensbescheinigungen an die Agentur für Arbeit übermitteln.
In dieser Online-Schulung erhalten Sie in kompakter Form einen ausgezeichneten Überblick über die neue Verfahrensweise der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.
Sie lernen, welche Informationen Sie weiterhin von den gesetzlichen Krankenkassen übermittelt bekommen, welche Informationen Sie zukünftig nicht mehr erhalten und wer an diesem Verfahren nicht beteiligt ist. Sie erkennen anhand von Praxisfällen, wie Sie mit Erst- und Folgeerkrankung umgehen müssen, was in Fällen vom Krankengeld zu beachten ist und ob Ihnen zukünftig Vorerkrankungszeiten automatisch mitgeteilt werden.
Darüber hinaus werden Sie über die Pflichten der Beschäftigten gegenüber Arbeitgeber:innen informiert. Sie erfahren auch, wie Sie am besten mit Störfällen in Zusammenhang mit der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung umgehen.
Darüber hinaus erhalten Sie einen kompakten Überblick über die Neuerungen im BEA-Verfahren ab 1. Januar 2023.
Agenda:
Umstellung der Prozesse
Sinnvolle Gestaltung des Abrufs der Arbeitsunfähigkeitszeiträume
Pflichten der Beschäftigten den Arbeitgeber:innen gegenüber
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