Arbeitszeiterfassung: Diese neuen gesetzlichen Regelungen gelten

​Lange wurden die Betriebe im Unklaren darüber gelassen, wie sie die Zeiterfassung für ihre Beschäftigten konkret ausgestalten müssen. Jetzt legte das Bundesarbeitsministerium einen Referentenentwurf für eine Neufassung des Arbeitszeitgesetzes vor.

Diese Schulung bereitet Sie perfekt auf die neuen Anforderungen vor. U.a. werden diese Fragen beantwortet: Was müssen Arbeitgebende unternehmen, um sich gesetzeskonform zu verhalten? Welche Gestaltungsspielräume verbleiben? Wie kann Vertrauensarbeitszeit weiter praktiziert werden? Können mit dem Betriebsrat alternative Arbeitszeiterfassungen vereinbart werden?

 

Ihre Vorteile im Überblick:

  • Sie stellen sich rechtzeitig auf die neue Regelung zur Arbeitszeiterfassung ein.
  • Sie erfahren, wie Sie die richtigen technischen Voraussetzungen schaffen.
  • Sie vermeiden Bußgelder durch falsche Zeiterfassung.
  • Sie nutzen die Gestaltungsspielräume rechtzeitig aus.

 

​Diese Schulung bereitet die Teilnehmer:innen auf die neuen gesetzlichen Regelungen zur Arbeitszeiterfassung vor. Nach einem kurzen Rückblick auf die bislang geltenden Vorschriften und die hierzu ergangene Rechtsprechung werden die Einzelheiten der neuen Pflicht zur Arbeitszeiterfassung erläutert.

Wichtig ist dabei, gemeinsam zu besprechen, welche Zeiten zu erfassen sind, d. h. welche Zeiten als Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes gelten. Hiervon werden die vergütungsrechtlichen Fragen unterschieden. In der Praxis von großem Interesse ist die Behandlung von Reisezeiten. Gelten diese als Arbeitszeit? Sind sie zu dokumentieren? Und wie müssten Dienstreisen vergütet werden.

 

Vertieft wird behandelt, in welchem Umfang die Arbeitszeiterfassung auf die Arbeitnehmer:innen übertragen werden kann. Dabei stellt sich insbesondere auch die Frage, unter welchen Voraussetzungen die neue gesetzliche Regelung weiterhin erlaubt, Vertrauensarbeitszeit zu praktizieren.

Da der Gesetzgeber voraussichtlich den Tarif- und Betriebspartnern einen Gestaltungsspielraum gewährt, wird auch diskutiert werden, welche Vereinbarungen zur Arbeitszeiterfassung mit dem Betriebsrat getroffen werden können.

 

Agenda:

  1. Überblick über die neue gesetzliche Regelung:
    • Kurze Vorstellung der neuen gesetzlichen Regelung.
  2. Rückblick:
    • Vorstellung, wie die bisherige gesetzliche Regelung lautete und welche Sonderregelungen es gibt/gab. Kurze Besprechung der Entscheidungen des EuGH vom 14.5.2019 und des BAG vom 13.9.2022.
  3. Einzelheiten der neuen gesetzlichen Regelung:
    • Welches sind die Vorgaben des Gesetzgebers für die Arbeitszeiterfassung durch den Arbeitgebenden? In welchem Umfang kann die Arbeitszeiterfassung auf die Beschäftigten übertragen werden? Welche Sanktionen sind vorgesehen?
  4. Begriff der Arbeitszeit:
    • Klärung, welche Zeiten als Arbeitszeit und welche als Nicht-Arbeitszeit/Freizeit gelten, damit Einigkeit besteht, welche Zeiten zu erfassen sind. Überblicksartige Vorstellung der gesetzlichen Arbeitszeitregelungen.
  5. Reisezeit als Arbeitszeit:
    • Fortsetzung des vorherigen Agendapunktes im Hinblick auf Dienstreisen. Wie kann durch die Gestaltung der Dienstreisen die Arbeitszeit und damit die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung gestaltet werden?
  6. Vertrauensarbeitszeit:
    • Was bedeutet die neue gesetzliche Regelung für die Vertrauensarbeitszeit? Welche Zeiten sind bei Vertrauensarbeitszeit zu erfassen? Wer erfasst die Zeiten? Wer darf Einblick in die Zeiten nehmen?
  7. Weitere Einzelfragen:
    • Einzelfragen, die sich durch die neue gesetzliche Regelung ergeben.
  8. Gestaltung durch Betriebsvereinbarung:
    • Welche Gestaltungsmöglichkeiten bestehen in Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat?
  9. Ausblick
     

 

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Das sagen Kursteilnehmer:innen

“Ganz tolle Moderation, sehr informativ und leicht im Alltag einzusetzten. Vielen Dank dafür!”
Sina Jostes
“Danke, war alles sehr gut und verständlich. Habe zum ersten mal mitgemacht und es ist alles ohne Probleme gelaufen.”
Galina Fischer
“Super! Verständliche Darstellung und auf das wesentliche konzentriert. Vielen Dank!”
Karin Ochlich
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