Online-Fachschulung

Das Mindestlohngesetz bringt vielfältige Pflichten in der Entgeltabrechnung mit sich. Allein mit der Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns ist es dabei in der Praxis häufig nicht getan. So müssen zusätzlich spezielle tarifliche Lohnuntergrenzen erkannt und überwacht, penible Meldevorschriften beachtet und Aufzeichnungsvorschriften einbehalten werden. Dabei ist vor allem zu beachten: Nicht nur der Zoll prüft die Einhaltung des Mindestlohnvorschriften, auch die Prüfer der Sozialversicherung gehen Mindestlohnverstößen nach, was zu Beitragsnachforderungen in Form von „Phantomlohn“ führen kann.
Das Webinar gibt einen Überblick über den Anwendungsbereich des Mindestlohngesetzes und die Berechnung und die Anrechnungsmöglichkeiten des Mindestlohnes auf Entgeltbestandteile, wie Gratifikationen und Zulagen. Dies mit Hinweisen auf mögliche arbeitsvertragliche Umsetzungsmöglichkeiten sowie praktischen Tipps zur richtigen Dokumentation von arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Nachweisen für den Betriebsprüfungsfall. Ausführlich wird auf die Sonderfälle von geringfügig Beschäftigten eingegangen.
Agenda:
- Wann greift das Mindestlohngesetz
- Gesetzlicher Mindestlohn oder tariflicher Mindestlohn nach Branchenzugehörigkeit
- Mindestlohnfreie Vertragsverhältnisse
- Welche Zeiten sind mit Mindestlohn zu vergüten?
- Welche Vergütungsbestandteile dürfen angerechnet werden?
- Umrechnung von Monatslohn oder Leistungsvergütung
- Arbeitsvertragliche Vereinbarungsmöglichkeiten
- Fälligkeit des Mindestlohns und Zeitkontenregelungen
- Überstundenkonten
- Aufzeichnungspflichten
- Besonderheiten bei geringfügig Beschäftigten
- Sozialversicherungsrechtliche Folgen von Mindestlohnverstößen
- Prüfungsfeste Aufzeichnungsunterlagen
- Der Streit um den Mindestlohn
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